In Deutschland erhalten viele junge Eltern Förderungen vom Staat, dem Arbeitgeber und der Krankenkasse. Nachfolgend informiert Babymarkt Online .net über die verschiedenen Bestandteile der “Förderung junger Eltern”.
Wir beantworten fragen wie:
- Wo beantrage ich Mutterschaftsgeld?
- Wie hoch ist mein Elterngeld?
- Wie funktioniert das mit dem Kindergeld?
Mutterschaftsgeld
Jede berufstätige junge Mutter hat einen rechtlichen Anspruch auf Mutterschutz. Der Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und dauert bis 8 Wochen nach der Geburt. Kommt das Kind früher oder später auf die Welt verschiebt sich die Zeit entsprechend. In Summe sind es immer 14 Wochen Mutterschutz. Ausnahme: bei Mehrlingsgeburten verlängert sich der Mutterschutz nach der Entbindung von 8 Wochen auf 12 Wochen. Um keine Einkommenseinbußen während des Mutterschutzes zu haben, erhalten angestellte, berufstätige Frauen folgende Leistungen.
Mutterschaftsgeld – wie viel bekomme ich?
Krankenkassenanteil
Als freiwillig- oder pflichtversichertes Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung erhält man von der Krankenkasse bis zu 13€/ Tag
Arbeitnehmerinnen, die nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind (z.B. privat krankenversicherte oder in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversicherte Frauen oder geringfügig beschäftigte Frauen) erhalten max. 210€ vom Bundesversicherungsamt
Arbeitgeberanteil (Mutterschutzlohn)
Der so genannte Mutterschutzlohn entspricht in der Regel wenigstens der Höhe des Durchschnittsverdienstes der letzten 13 Wochen oder bei monatlicher Entlohnung der letzten drei Monate vor Eintritt der Schwangerschaft.Die Ausfallzeiten wegen Mutterschutz gelten bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs als Beschäftigungszeiten.
Mutterschutzlohn = Nettogehalt (x €) abzgl. Mutterschutzgeld
Mutterschaftsgeld – wer zahlt es?
Das Mutterschaftsgeld wird von der Krankenkasse oder dem Bundesversicherungsamt gezahlt.
Den Mutterschutzlohn zahlt der Arbeitgeber.
Mutterschaftsgeld – wo beantrage ich es?
Sofern Sie Anspruch auf Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse haben, müssen Sie das Mutterschaftsgeld direkt bei Ihrer Krankenkasse beantragen.
Sind Sie privat oder Familienversichert so können Sie das Mutterschaftsgeld direkt bei der Mutterschaftsgeldstelle beantragen.
Achtung: das Mutterschaftsgeld kann frühestens 7 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin beantragt werden. Fragen Sie Ihren Frauenarzt nach einer entsprechenden Bescheinigung. Diese müssen Sie dann bei Krankenkasse/ Bundesversicherungsamt und Ihrem Arbeitgeber abgeben
Um den Mutterschutzlohn vom Arbeitgeber zu erhalten reicht in der Regel die Bescheinigung des Frauenarztes.
Elterngeld
Das Elterngeld zahlt der Staat für max. 14 Monate. Paare erhalten max. 14 Monate (wobei ein Elternteil max. 12 Moante beantragen kann). Alleinerziehende erhalten bis zu 14 Monate Elterngeld.
Achtung, das Mutterschaftsgeld wird auf das Elterngeld angerechnet! Die Mutterschaftsgeldbezüge nach der Geburt (normalerweise 8 Wochen, also 2 Monate) werden vom Elterngeldanspruch abgezogen. Man hat dann also nur noch Anspruch auf 10-12 Monate Elterngeld.
Wie hoch ist das Elterngeld?
Das Elterngeld beträgt mindestens pauschal 300€ (für nicht Erwerbstätige). Bei Mehrlingsgeburten kann sich der Anspruch erhöhen.
Geringverdiener mit einem monatlichen Nettoeinkommen unter 1.000€ erhalten eine Ersatzrate. Nettoeinkommen zwischen 1.000€ und 1.200 € erhalten 0,67* mtl. Nettoeinkommen. Ansonsten beträgt das Elterngeld 0,65* mtl. Nettoeinkommen, maximal jedoch 1.800€ im Monat.
Es handelt sich immer um das sogenannte “bereinigte Nettoeinkommen”. Dieses wird wie folgt ermittelt: Nettoeinkommen der letzten 12 Monate (abzgl. Sonderleistungen wie Einmalzahlungen…)/ 12
Um zu ermitteln wie hoch ihr Elterngeld voraussichtlich ist, nutzen Sie am besten einen Elterngeldrechner
Wo beantrage ich das Elterngeld?
Das Elterngeld ist schriftlich bei der Elterngeldstelle zu beantragen. Es wird rückwirkend nur für die letzten drei Monate vor Beginn des Monats geleistet, in dem der Antrag auf Elterngeld eingegangen ist. In dem Antrag ist anzugeben, für welche Monate Elterngeld beantragt wird. Die im Antrag getroffene Entscheidung kann bis zum Ende des Bezugszeitraums ohne Angabe von Gründen einmal geändert werden.
Was benötige ich zur Beantragung des Elterngeldes?
• Geburtsbescheinigung des Kindes*
• Kopie von Personalausweis bzw. Pass der Eltern*
• Nachweise zum Einkommen vor der Geburt*
• Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld
• Bescheinigung über den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld
• Arbeitgeberbescheinigung zur gewährten Elternzeit
Mit * gekennzeichnete Unterlagen sind unbedingt erforderlich. Alle anderen Unterlagen, je nach Ihrer individuellen Situation.
Elterngeld – Gut zu wissen:
- das Elterngeld selbst ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. D.h. am Jahresende wird das Elterngeld dem anderen zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet. Damit ergibt sich unter Umständen ein höherer Steuersatz, dieser wird jedoch nur auf das übrige Einkommen angewendet
- Elterngeld muss für einen Zeitraum von mindestens 2 Monaten beantragt werden.
Kindergeld
Die Höhe des Kindergeldes ist abhähgig von der Anzahl der Kinder.
Welches Kind bei einem Elternteil erstes, zweites, drittes oder weiteres Kind ist, richtet sich nach der Reihenfolge der Geburten. Das älteste Kind ist stets das erste Kind. Kindergeld wird monatlich in folgender Höhe gezahlt:
| Kind |
2002 – 2008 |
2009 |
ab 2010 |
| für das erste Kind |
154 € |
164 € |
184 € |
| für das zweite Kind |
154 € |
164 € |
184 € |
| für das dritte Kind |
154 € |
170 € |
190 € |
| für jedes weitere Kind |
179 € |
195 € |
215 € |
Kindergeld muss bei der Familienkasse schriftlich beantragt werden.
_____________________________________
Die Informationen wurden von Babymarkt Online.net gründlich recherchiert. Wie immer freuen wir uns über Kommentare und Erfahrungen zu diesem Thema. Schreiben Sie einen Kommentar.
Bis bald auf Babymarkt Online .net
Bildquellen:
www.n24.de
www.kleinezeitung.at